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Worauf Schüler:innen bei Ferienjobs achten sollten

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Pressemitteilung des Deutscher Gewerkschaftsbund NRW, Region Düsseldorf-Bergisch Land

Endlich Sommerferien – und damit auch die Zeit für viele Schüler:innen für Ferienjobs. Wer sein Taschengeld aufbessern will, bekommt nebenbei auch Einblicke ins Arbeitsleben. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Hier einige Tipps: „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln", rät DGB-Jugendbildungsreferentin Stella Rütten.

"Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten", sagt DGB-Regionsgeschäftsführerin Sigrid Wolf.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

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